AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vermieter: Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft) 1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung der Domblick Apartments Gelsenkirchen-Buer, die zwischen der Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft (im Folgenden „wir“ oder „Vermieter“) und dem Gast (im Folgenden „Gast“) abgeschlossen werden. 1.2 Vertragspartner des Gastes ist die Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 2. RESERVIERUNGEN/BUCHUNG 2.1 Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des Apartments erhält der Gast eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt der Beherbergungsvertrag zwischen dem Vermieter und dem Gast zustande. 2.2 Unsere Angebote in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns das Recht vor, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen. 2.3 Der Gast hat keinen Anspruch auf die Zuteilung einer bestimmten Wohnungseinheit, sondern lediglich auf das gebuchte Apartment in der entsprechenden Kategorie. 3. STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW) 3.1 Erst mit der Zahlung des Gastes wird die Reservierung garantiert. Eine kostenfreie Stornierung ist gemäß der angezeigten Stornierungsbedingungen möglich. Nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist oder bei Nichtinanspruchnahme der Leistung (No-Show) bleibt der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen. 3.2 Bei Nichterscheinen des Gastes oder verspäteter Stornierung behalten wir uns vor, 90% des vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises zu berechnen. Der Gast kann nachweisen, dass der Anspruch auf Zahlung nicht oder nicht in voller Höhe entstanden ist. 3.3 Bei Reservierungen am Tag der Anreise ist die Zahlung sofort nach Buchung zu leisten. 4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE 4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von uns angegebenen Preise. Diese beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten sind etwaige vom Gast zu zahlende lokale Abgaben wie Kurtaxen. 5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG 5.1 Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen. 5.2 Akzeptierte Zahlungsmethoden sind: MasterCard Visa American Express Sofortüberweisung/Klarna PayPal Banküberweisung Barzahlung wird nicht akzeptiert. 5.3 Der Gast ermächtigt uns, bei Zusatzleistungen oder Verstößen gegen die AGBs Zahlungen über die hinterlegte Zahlungsmethode abzuwickeln.5.4 Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethoden mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt uns ausdrücklich, diese Zahlungen durchzuführen.5.5 Rechnungserstellung Mit einer Reservierung erklärt der Gast sein Einverständnis, dass die Rechnung entweder als Download oder per E-Mail zugestellt wird. 6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN 6.1 Ein reserviertes Apartment steht dem Gast im nach der Buchung festgelegten Zeitraum zur Verfügung. 6.2 Die Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten, die dem Gast zur Verfügung gestellt werden, müssen am Abreisetag entweder direkt an uns oder an einem von uns benannten Dritten oder an dem durch uns ausgewiesenen Ablageort hinterlegt werden. Im Falle des Verlusts eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises oder bei Nichtabgabe dieser Gegenstände entsteht eine Gebühr von 40,00€. Sollte der Verlust Schaden über die 40,00€ hinaus verursachen (z. B. durch den Austausch der Schließanlage), behalten wir uns vor, den entstandenen Schaden in voller Höhe vom Gast geltend zu machen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der entstandene Schaden geringer oder nicht vorhanden ist. 6.3 Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit vereinbart werden. Bei Zustimmung berechnen wir eine Gebühr von 10,00€ je angefangener Stunde. Ohne Zustimmung kann eine Gebühr von 30,00€ pro angefangener Stunde erhoben werden. Bei einer Abreise mehr als 3 Stunden nach dem vereinbarten Check-out wird der volle Übernachtungspreis erhoben, falls wir zugestimmt haben. Fehlt die Zustimmung, berechnen wir zusätzlich den weiter entstehenden Schaden. Dem Gast steht der Nachweis offen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. 6.4 Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out besteht nicht. 6.5 Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit vereinbart werden. Bei Zustimmung berechnen wir 10,00€ je angefangener Stunde. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in besteht nicht. 7. ÜBERLASSUNG, WEITERVERMIETUNG, NUTZUNG 7.1 Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Weitervermittlung der Wohnung an Dritte zu höheren Preisen als die bei uns angegebenen. Ebenso ist die Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen uns nicht zulässig. In solchen Fällen behalten wir uns vor, die Reservierung zu stornieren. 7.2 Die Nutzung der Wohnung für andere Zwecke als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt, insbesondere gewerbliche oder illegale Nutzungen. Ohne ausdrückliche Zustimmung ist die Nutzung für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls nicht gestattet. 7.3 Wir behalten uns das Recht vor, die Reservierung zu stornieren und die Wohnung zu räumen, wenn die Wohnung zu anderen als den vereinbarten Zwecken genutzt wird. 8. HAFTUNG DES VERMIETERS 8.1 Wir haften für Schäden, die wir zu vertreten haben, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Für sonstige Schäden haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. 8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, wenn eine Pflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalspflicht). Eine Pflichtverletzung unsererseits umfasst auch die unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. 8.3 Weitere Schadenersatzansprüche sind, soweit nicht anders geregelt, ausgeschlossen. 8.4 Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen bemühen wir uns, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen, sofern der Gast uns unverzüglich auf den Mangel hinweist. Der Gast ist verpflichtet, das Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und den Schaden möglichst gering zu halten. Auch muss der Gast uns umgehend auf die Möglichkeit eines hohen Schadens hinweisen.8.5 Verjährung von Ansprüchen Jegliche Ansprüche gegenüber der Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht. 8.6 Haftung für Fundsachen Wir übernehmen keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage und gegen Entgelt sowie einer Bearbeitungsgebühr von 15,00€ zurückgesendet. Wir verpflichten uns zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von sechs Monaten. Anschließend erfolgt die Entsorgung. 9. KAUTION 9.1 Zur Absicherung aller Ansprüche der Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft gegenüber dem Gast aus dem Beherbergungsvertrag ist die Gemeinschaft berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen Sicherheitsleistungen/Kautionen vom Gast zu verlangen. 9.2 Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten beträgt die Kaution 250,00€. 9.3 Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten beträgt die Kaution den Preis für einen Monat Übernachtung. 9.4 Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist die Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft berechtigt, die Kaution durch eine Vorabautorisierung des Zahlungsmittels zu verlangen. Leistet der Gast die Kaution nicht, hat er keinen Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung. Wenn die Wohnung trotzdem überlassen wird, ist die Gemeinschaft zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn die Kaution nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist gezahlt wird. 9.5 Wir sind verpflichtet, die Kaution innerhalb eines Monats nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen. 10. KUNDENDATEN 10.1 Die Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft erhebt und speichert verpflichtend die E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation. Ebenso kann ein gültiges Identifikationsdokument bei Check-in digital eingefordert werden. Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, für ausländische Gäste immer ein Reisepass. 10.2 Sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, ist die Gemeinschaft berechtigt, die Buchung zu stornieren. 10.3 Wir sind berechtigt, die Buchung eines Gastes zu stornieren, wenn die Identität aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden kann. 10.4 Zur Vermeidung betrügerischer Buchungen setzen wir Softwarelösungen ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) einen "Fraud-Prevention-Score" ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen. Wir behalten uns das Recht vor, eine durch das System entsprechend markierte Buchung zu stornieren.11. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS 11.1 Die Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft behält sich das Recht vor und ist berechtigt, einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor, wenn: a) Höhere Gewalt oder andere von der Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. b) Die Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Image der Wohnung gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Gemeinschaft zuzurechnen ist. c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder durch das Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein. d) Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder der Wohnungsprostitution dient. e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7). Über die Ausübung des Kündigungsrechts hat die Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 11.2 Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch die Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft. 11.3 Erfolgt eine Kündigung seitens der Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist oder aus einem Grund gemäß der oben genannten Ziffer 1, so ist die Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft berechtigt, auch künftige Buchungen, auch wenn diese bereits seitens der Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft bestätigt wurden, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen. 13. RAUCHVERBOT UND SICHERHEITSEINRICHTUNGEN 13.1 Alle Apartments von BRIGHT sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments sowie in den Gemeinschaftsbereichen von BRIGHT ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte. 13.2 Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt. 13.3 Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat BRIGHT das Recht, vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn BRIGHT einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass BRIGHT ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. 13.4 Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer-/Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150 €. Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- und Dezibelsensoren innerhalb des Apartments. 13.5 BRIGHT ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach den Punkten 13.1 und 13.4 erlangt wird. Ein Anspruch auf Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass BRIGHT ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. 13.6 In Gebäuden von BRIGHT können sich vernetzte Rauchmelder befinden, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten der Feuerwehr oder des Sicherheitsdienstes). 14. VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN 14.1 Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, in den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind. 14.2 In Apartments und Gemeinschaftsflächen von BRIGHT ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt. 14.3 Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat BRIGHT das Recht, vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass BRIGHT ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. 14.4 In Apartments von BRIGHT können Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein. Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen jedoch der Detektion von exzessiver Lautstärke. In Gemeinschaftsflächen von BRIGHT, wie Fluren oder anderen Gemeinschaftsbereichen, können ebenfalls Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein, ebenso wie aktive Videoüberwachung, die 24/7 aufzeichnet und in einer Cloudumgebung speichert. 14.5 BRIGHT ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach den Punkten 14.1 und 14.2 erlangt wird. Ein Anspruch auf Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass BRIGHT ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. BRIGHT behält sich das Recht vor, zur Durchsetzung des Hausrechts die Leistungen eines Dritten, beispielsweise eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen. Durch etwaige Intervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gast weiterberechnet. 15. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG 15.1 Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus kommen oder wird Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt, so hat BRIGHT Anspruch auf Schadenersatz. Dies umfasst insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments sowie Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 € für einen solchen Schadensfall. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass BRIGHT ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.16. HAUSTIERE 16.1 Das Mitbringen von Haustieren ist in den Domblick Apartments und den Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Blinden-, Gehörlosen- sowie vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises kostenlos und jederzeit mitgeführt werden. Der Nachweis muss vor dem Check-in eigenständig an die „Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft“ übermittelt werden. 16.2 Die „Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft“ behält sich das Recht vor, in Einzelfällen von dieser Regelung abzuweichen. Der Gast hat jedoch keinen Anspruch auf eine Ausnahme. Falls ein Haustier ohne Genehmigung in einer der Ferienwohnungen gehalten wird, wird eine Sonderreinigungsgebühr von pauschal EUR 150,00 in Rechnung gestellt. 16.3 Sollte ein Haustier ohne Genehmigung in den Domblick Apartments angetroffen werden, behält sich die „Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft“ das Recht vor, die Buchung sofort zu kündigen und den Gast aus der Unterkunft zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rück- oder Teilerstattung der gezahlten Miete. Der Gast kann jedoch nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 17. INSTANDHALTUNG 17.1 Mit der Buchung eines Apartments in den Domblick Apartments verpflichtet sich der Gast, das überlassene Apartment sowie die gemeinschaftlich genutzten Räume, Einrichtungen und Anlagen pfleglich zu behandeln. Der Gast sorgt für ausreichende Lüftung und Heizung und vermeidet grobe Verschmutzungen. Kommt es zu Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, wird die „Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft“ dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 50,00 (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung stellen. Der Gast kann nachweisen, dass der entstandene Schaden geringer oder gar nicht vorhanden ist. 17.2 Der Gast verpflichtet sich, die Einrichtung des Apartments bei Bezug auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Mängel oder Beanstandungen der „Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft“ unverzüglich zu melden. 17.3 Der Gast haftet für alle Schäden an der ihm überlassenen Wohnung, den Einrichtungsgegenständen und den gemeinschaftlich genutzten Räumen, die durch vertragswidrige Benutzung oder schuldhaftes Verhalten von ihm oder seinen Besuchern verursacht wurden. Schäden, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden. 17.4 Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist die „Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft“ berechtigt, wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet, dem beauftragten Dienstleister oder den Mitarbeitern Zugang zur Wohnung zu gewähren. 18. INTERNETNUTZUNG 18.1 Der Gast erhält im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten Zugang zum Internet in den Domblick Apartments. Störungen des Zugangs aufgrund höherer Gewalt, Wartungsarbeiten oder ähnlichen Umständen können nicht ausgeschlossen werden. 18.2 Der Gast verpflichtet sich, den Internetanschluss nicht missbräuchlich zu verwenden. Missbräuchliche Nutzung umfasst insbesondere das Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer-Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln von strafrechtlich relevanten Inhalten. Der Gast ist verpflichtet, die Urheberrechte sowie Rechte Dritter zu respektieren. Bei einer missbräuchlichen Nutzung stellt der Gast die „Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft“ von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter frei und übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung. 18.3 Der Gast darf die Zugangsdaten des Internetanschlusses der Domblick Apartments nicht an Dritte weitergeben. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Gast für alle Schäden, die durch die unbefugte Weitergabe der Zugangsdaten entstehen. 18.4 Im Falle von Rechtsverstößen behält sich die „Habitz & Lieder Grundstücksgemeinschaft“ das Recht vor, den Internetanschluss des Gastes vorübergehend zu sperren.